Thema: § 24 SGB II

 
Heimlich, still und leise – wie die Regierung den § 24 SGB II strich

Als vor einigen Jahren unter der Regierung Schröder die sogenannten Hartz IV-Gesetze in Kraft traten, sollten Empfänger des Arbeitslosengeldes I (ALG I) nicht gleich auf das weitaus niedrigere finanzielle Niveau von ALG II –Empfängern (Hartz IV) „fallen“, sondern durch eine zeitlich befristete finanzielle Mehrleistung abgefangen werden. Der § 24 des zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) erfüllte diese Aufgabe.
  
Dies änderte sich jedoch am 09.12.2010. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag  das „Haushaltsbegleitgesetz 2011“ verabschiedet (Bundesgesetzblatt I 2010 S. 1885ff) und dabei ganz nebenbei den § 24 SGB II ersatzlos gestrichen.

Es ist fraglich, ob dieser soziale Sprengsatz aus „Kostengründen“ im Haushaltsbegleitgesetz versteckt wurde oder vielleicht vielmehr aus
„Verschleierungsgründen“. Die Betroffenen wurden jedenfalls kalt erwischt.

Während sich also die Parteien im Bundestag in den letzten Wochen offiziell darüber stritten, ob die Regelsätze nun um 5 EURO oder 8 EURO steigen sollen, wurden vom Bundestag Kürzungen in Höhe von bis zu 160 EURO beschlossen. Und die Opposition schweigt. Ist das soziale Gerechtigkeit? Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sind jedenfalls schon vorprogrammiert. 

 

C.K.

 

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