Extremismus in Deutschland

 

- ein Überblick in mehreren Teilen -

 

 

von CK

 

Ziel dieser kleinen Serie ist es, den Lesern einen kleinen Einblick in das Phänomen des politischen und religiösen Extremismus in Deutschland zu geben. Der Autor, der selber 4 Jahre im Bereich der Extremismus- und Terrorabwehr tätig war, widerlegt ferner einige offizielle Behauptungen und bietet somit eine objektivere Betrachtung des politischen und religiösen Extremismus in Deutschland. Auch zeigt er auf, von welcher Seite wirklich eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland droht und wie man diese potentiell bekämpfen kann.

 

 

Teil 1

Radikal oder Extrem

 

Betrachtet man die Berichterstattung über Extremismus in den Medien, so stellt man regelmäßig fest, dass die Redaktionsstuben entweder unwissend über den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen den Begriffen „Radikal“ und „Extrem“ sind oder sie verwenden aus politischem Kalkül heraus bewusst die beiden Begriffe synonym, um eine Täuschung des unkundigen Bürgers zu erreichen.

 

Aber worin liegt nun der Unterschied?

Unterteilt man das politische Spektrum nach klassischer Art, dann lautet es „Links“, „Mitte“, „Rechts“.  Die beiden Pole „Links“ und „Rechts“ werden im Zuge der wehrhaften Demokratie zusätzlich unterteilt in „-radikal“ und „-extrem“. Dabei versteht man unter „Radikale“ Personen und Personengruppen, die zwar das herrschende System teils heftig kritisieren – seit einiger Zeit wird dafür übrigens auch der Begriff „Populismus“ verwendet – die Anwendung von Gewalt und die Beseitigung der Demokratie aber ablehnen. Extremisten dagegen wenden zur Umsetzung ihrer Ideen notfalls auch Gewalt an und streben einen Systemwechsel an.

Es ist nun leicht zu erkennen, dass eine synonyme Verwendung der beiden Begriffe mehr als falsch ist und dadurch Personen und Personengruppen unter politischen Verdacht des Extremismus geraten, die dort per Definition nicht hingehören.

 

Radikale vertreten oft Meinungen und Ansichten, die manch einen Bürger stören oder ablehnen. Aber zu einer gesunden Demokratie gehört auch die offene Kritik am System, solange sie durch Worte und Argumente geschieht. Kritik ist - und das vergessen mache ganz gerne - grundgesetzlich geschützt!

Oder glauben Sie, dass ein anständiger Sozialdemokrat wie Herr Kurt Schumacher im gleichen Atemzug wie die Anhänger der SED/PDS/dieLinke genannt werden möchte?

Es ist auch fraglich, ob Personen, die wissentlich die Begriffe falsch verwenden und somit Andersdenkende ausgrenzen wollen, echte Demokraten sind und noch auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen?

Achten Sie einfach mal darauf, denn Sie kennen nun ja den kleinen, aber feinen Unterschied. 

 

 

 

Die Serie wird fortgesetzt!

  

 

zurück zur Themenübersicht